Hallo zusammen,
zuerst wollte ich einen Bohrbrunnen erstellen. Nach dem ich mich aber beim Landratsamt informiert habe, habe ich aber folgende Aussage bekommen:
Sehr geehrter Herr ******,
die Nutzung des Grundwassers zur Hausgartenbewässerung ist erlaubnisfrei. Für das Niederbringen ist jedoch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Ein gebohrter Brunnen muss aus Gründen des Grundwasserschutzes von einer qualifizierten Brunnenbaufirma niedergebracht werden.
Dies gilt nicht für geschlagenen Brunnen (Rammbrunnen), da hier keine Öffnung des Bodens stattfindet. Ein geschlagener Brunnen ist auf eine Tiefe von ca. 10 Meter begrenzt.
Laut den Eintragungen in unserer Grundwasserdatenbank befindet sich der Grundwasserspiegel im Bereich ihres Grundstückes, bei ca. 5 Meter.
Also wäre wohl nur ein Rammbrunnen möglich und für diesen dürfte ich auch nicht vorbohren. Vor Baubeginn habe ich mit einem 200mm Bohrer 5m tief gebohrt um den Bodenaufbau für das Einbringen von Erdkollektoren für die Heizung zu kennen. Als Laie würde ich den Aufbau der gesamten 5m als Lehm bezeichnen. Nach 5m hat sich auch Wasser im Loch gesammelt.
Nun wurde das Grundstück allerdings nochmal 2m angeschüttet. Also wären es mindestens 7m bis zum Grundwasser. Ab wann ich mit Kies rechnen kann, weiß ich nicht.
Ich habe mit einigen Arbeitskollegen über mein Vorhaben gesprochen, die schon Brunnen geschlagen haben. Da war bei allen die Meinung Vorbohren braucht man nicht. Hier im Forum habe ich allerdings anderes gelesen. Was meint ihr wie die Erfolgsaussichten stehen wenn ich nicht vorbohren darf?
Wenn ich tiefer als 10m muss, bis ich durch den Lehm bin, gibt es dann überhaupt eine Möglichkeit das Wasser zu fördern?
Gruß
the_elk