Guten Tag,
Ich möchte einen Brunnen bohren.
Ich besitze ein Grundstück in Hamburg, direkt an der Fischbeker Heide.
Laut Wasserschutzgebietsverordnung Süderelbmarsch/Harburger Berge (§5, Satz 17) sind Brunnen in der Schutzzone III, in der mein Grundstück liegt, verboten.
Ich möchte einen Antrag auf die Befreiung von der Wasserschutzgebietsverordnung stellen (das Formular habe ich beigefügt), so das ich doch meinen Brunnen bohren darf.
Ich soll dem Antrag ein Paar Unterlagen beifügen, leider ist Deutsch nicht meine Muttersprache und ich verstehe nicht alles in diesem Formular.
Könnte mir jemand bitte erklären wo oder wenn ich kontaktieren muss um die Notwendige Papierarbeit zu erledigen?
1) Flurkartenauszug oder Lageplan (M 1:1000) mit Eintragung des Brunnenstandortes
Das kann ich im Liegenschaftskataster Hamburg beantragen, richtig? Wer nimmt die Eintragung des Brunnenstandortes vor? Soll ich das selbst drauf zeichnen oder wie geht man da vor? Muss ich einen Mindestabstand von der Grundstücksgrenze einhalten? Gibt es zusätzliche Regelungen welche ich bei der Auswahl des Brunnenstandortes beachten muss?
2) Angaben zu den Bodenschichten (z.B. Auskunft des Geologischen Landesamtes der BUE), vorhandene Schichtenverzeichnisse
Ich habe im Geologischen Landesamt angerufen und erfahren ich muss um die 14m Sand bohren, soll ich von dem Geologischen Landesamt ein Dokument anfordern oder wie füge ich die Information meinem Antrag hinzu?
4) Prinzipskizze bzw. Ausbauzeichnung des Brunnens - was ist damit gemeint?
Gruss aus der Heide