Hallo zusammen,
mein erster Beitrag nachdem ich schon etwas mitgelesen habe in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.
Wir haben ein Haus in Wien mit einem Garten mit etwas über 200 qm Gartenfläche. Ein großer Teil davon aus Rasen, der aufgrund der Lage kaum beschattet ist und daher entsprechend Wasser braucht.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit, dem Interesse etwas neues zu machen und irgendwann auch aus finanziellen Gründen, würde ich ausschließlich zur Gartenbewässerung gerne einen Brunnen bohren.
Bisher wird die bestehende Bewässerungsanlage, die über mehrere Kreise verfügt, mit Leitungswasser gespeist. Mehr zufällig - weil eigentlich nicht geplant - habe ich eine Leitung von geplanten Brunnenstandort zur Ventilbox. Strom ist ebenfalls vorhanden.
Der Untergrund (Nord/Osten von Wien) ist nur sandig, das Grundwasser bereits auf etwas mehr als 4 Metern. Nach meinen Recherchen daher eigentlich gut Voraussetzungen selber zu bohren.
Nun kommt aber die Schwierigkeit. Wie oft in Wien besteht Eigentum in Form von Wohnungseigentum gem WEG. Bedeutet, dass ich einerseits alle Miteigentümer befragen muss (ist ok) aber außerdem aufgrund der Interpretation der zuständigen Behörden damit nicht im Bereich der Bewilligungsfreiheit bin, sondern im normalen Genehmigungsverfahren, da das vereinfachte nur "dem Eigentümer", nicht aber den Eigentümern offen steht. Bedeutet, dass selbst wenn vorweg alle Miteigentümer zustimmen trotzdem das normale Verfahren zur Erlangung der Genehmigung erforderlich ist.
Hat das in Wien schon einmal jemand selber gemacht?
Im Kleingarten müsste es ähnlich sein - daher im Titel der Verweis - in meinem Fall ist es kein Kleingarten.
Ich benötige - Achtung - wird lang zum Lesen:
- Technischer Bericht
- Allgemeines (ist einfach)
- Zweck der Brunnenanlage
· Auflistung aller Verwendungszwecke des entnommenen Wassers
· Nachweis des Wasserbedarfes
- Genaue Beschreibung des Brunnens, allfälliger Sickerschächte, der Rohrleitungen, allfälliger Speicherbehälter und der Nutzungseinrichtungen (z.B. f Bewässerung)
· Lage (Situierung, Gauß-Krer-Koordinaten)
· verwendete Materialien
· Abmessungen und Ausüstung (Brunnenausbau, Brunnenvorschacht, Abdeckung, Windkessel, Wassermengenzähler etc.)
· Verteilung des Grundwassers zu den Verbrauchsstellen
· Art der Entsorgung des Wassers nach der Verwendung (Kanal, Senkgrube, Versickerung, etc.)
· Aussagen zur Grundwasserfödereinrichtung (Pumpe)
Hydrogeologische Unterlagen
· Angabe der Grundwasserströhmungsrichtung und des Grundwasserflurabstandes, der Grundwassermächtigkeit, des Grundwassergefälles sowie der Durchlässigkeit des Untergrundes (kf-Wert)
· grundwasserhydraulische Berechnungen (Brunnenfassungsvermgen, hydraulischer Einzugsbereich, Mindestabstand zwischen Brunnen und Sickerschacht) bzw. Darlegung der Ergebnisse durchgefhrter Pumpversuche
Bestehende Rechte (Einsichtnahme im Wasserbuch) und Aussagen zu Einwirkungen auf diese Nachweis der qualitativen Eignung des Grundwassers für die angestrebten Verwendungszwecke (diesbezlich ist mit dem hygienischen Amtssachverständigen der MA 39 Kontakt aufzunehmen)
3. Planliche Darstellung
Situationsplan (Maßstab 1:2000 bis 1:5000)
· Farbliche Umrandung sämtlicher vom Vorhaben betroffener Grundstke
· Nahe liegende Objekte auf eigenen und benachbarten Grundstücken (Gebäude, Brunnen, Sickerschächte, Senkgruben, Öllagerungen, Abwasserrohrleitungen etc.) · Einflussbereich laut hydraulischer Berechnung
· Grundwasserströhmungsrichtung
· Lage der fremden Rechte Lageplan (Maßstab 1:100 bis 1:1000)
· Grundgrenzen, Grundbuchsdaten (evtl. Katasterplan)
· Situierung des Brunnens und allfälliger Sickerschächte
· Einzeichnung der relevanten Anlagenteile
· Ortsfeste Rohrleitungen (Lage, Dimension) mit Wasserentnahmestellen
· Darstellung der Abwasserbeseitigung (Kanalplan)
Schnitte durch Brunnen und – gegebenenfalls – Sickerschacht
· Bodenprofil mit Koten (Wr. Null oder Adria)
· Abmessungen, Material, Einbauten, Brunnenkopf, Abdeckung, Brunnenvorschacht, Rohrdurchfrung en etc.
· Ruhewasserspiegel im Brunnen zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. aus Voruntersuchungen mit Angabe des Datums
· Absenkungswasserspiegel bei Entnahme der Konsensmenge entsprechend Pumpversuch oder numerischer Simulation (GW-Modell)
Puh - lange Liste.
Wenn das Eigentum in anderer Form bestehen würde, müsste ich nicht mehr als:
Brunnenstandort (Adresse, Grundstksnummer, EZ und KG)
Zweck der Grundwasserentnahme (z.B. Bewässerung etc.)
zugehörigen Wasserbedarfes (l/s , m³/d und m³/a)
Größe der Liegenschaft (m²)
bei Bewässerung zusätzlich: der Größe der zu bewässernden Fläche (m²)
Zur Behörde schicken und dann recht sicher mitgeteilt bekommen, dass es bewilligungsfrei ist.
Hat jemand Hinweise woher man all die o.g. Informationen her bekommt oder vielleicht ein Muster für mich?