hallo ich wohne ca. 500 mtr luftliene von einem wasserwerk und möchte mir einen brunnen bohren NUR ZUR GARTEN BEWÄSSERUNG bekomme ich überhaupt eine genmigung ? ODER hat DAS BOHREN KEINEN SINN. dank für eure hilfe.
Genemigung?
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Hallo,
klar warum nicht. Allerdings musst Du die Bohrung anzeigen, bevor du losbohrst. Bei uns gibts es hierfpr auf dem Landratsamt ein Formular, dazu ein Lageplan aus der Baugenehmigung kopiert und ab die Post. Bei Privatanwendern werden auch bei uns keine Kosten verrechnet. Ergo: Fragen kostet nichts.m übrigen sind im LRA bei uns alle sehr nett und hilfsbereit und Antworten auch auf Mails und Telefonanrufe
mfg
Thomas Pfaffinger -
Hallo,
klar warum nicht. Allerdings musst Du die Bohrung anzeigen, bevor du losbohrst. Bei uns gibts es hierfpr auf dem Landratsamt ein Formular, dazu ein Lageplan aus der Baugenehmigung kopiert und ab die Post. Bei Privatanwendern werden auch bei uns keine Kosten verrechnet. Ergo: Fragen kostet nichts.m übrigen sind im LRA bei uns alle sehr nett und hilfsbereit und Antworten auch auf Mails und Telefonanrufe
mfg
Thomas PfaffingerServus Leute ,
ich habe mal beim Wasserwirtschaftsamt angefragt (ganz frisch die Anfrage)Sehr geehrter Herr "nova301",
eine Brunnenbohrung für den angegebenen Zweck ist unter den nachfolgend genannten Bedingungen unproblematisch und grundsätzlich genehmigungsfrei:
- der Brunnenstandort liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet
- der Brunnenstandort liegt außerhalb einer Grundwasservorbehalts- oder auch
Vorrangflächen der Regionalplanung
- es wird nur das oberflächennahe erste Grundwasserstockwerk erschlossen
- es ist mit keinen signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Grund-
wasserhaushalt zu rechnen
- eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach der örtlichen Wasser-
abgabesatzung liegt vor (soweit dort entsprechend geregelt)Der beabsichtigte Grundwasseraufschluss wäre in jedem Fall mindetsens einen Monat vor seiner Ausführung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, hier dem Landratsamt ????????g, anzuzeigen. Entsprechende Anzeigeformblätter können Sie von dort erhalten. Anhand der Bohranzeige werden dann durch das Landratsamt und in der Regel mit unserer Beteiligung die vorgenannten Punkte abgeprüft.
Die von Ihnen angegebene M??????? in H????????? liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes für die Tiefbrunnen I bis III zur öffentlichen Wasserversorgung des Marktes H???????. Dort ist nach der einschlägigen Wasserschutzgebietsverordnung die beabsichtigte Brunnenbohrung nicht zulässig. Eine Gewinnung von Wasser in der geplanten Form kommt also konkret nicht in Frage.
Alternativ wäre zu überlegen, ob für Ihren Zweck nicht auch ein Auffangen und Sammeln von Regenwasser (Regenwasserzisterne) ausreichend ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Also bei uns hier muss ein Brunnen gemeldet werden.
Wenn dieser fertig ist kommt einer und schaut nach ob es keine Verbindung zum Hauswassernetz gibt.
Also ob wer mit dem Brunnenwasser Stadtwasser sparen will.
Wird das Brunnenwasser nur zu Bewässerung vom Garten genutzt ist alles im grünen Bereich.
Wird ein Klo, oder gar eine WaMa damit versorgt muss Abwasser bezahlt werden.
Schrebergärten sind von der Meldepflicht befreit weil unterstellt wird dass jeder einen Brunnen hat, und wohnen ist dort verboten. -
Hallo Leute,
eine Anfrage bei der zuständigen unterer Wasserbehörde, ob ich als Privatperson auf meinem Grundstück einen privaten Hausbrunnen zur erlaubnisfreien Nutzung, hier Bewässerung meines Gartens, erstellen kann.Welche gesetzlichen und landesbehördlichen Auflagen habe ich für diese Maßnahme zu erfüllen?
Kann ich auch bei Ihnen den Grundwasserstand für die beabsichtigte Maßnahme erfahren?Antwort:
Erdaufschlüsse sind hier mit entsprechenden Angaben nach § 7 LWG anzuzeigen. Liegt ein Erdaufschluss in einem Wasserschutzgebiet ist eine Genehmigung zu beantragen. Liegt der Hausbrunnen zu dicht an einer rechtlich abgesicherten Grundwasserentnahme, und würde die geplante Entnahme die abgesicherte Entnahme eventuell einschränken, muß die Zustimmung/Genehmigung zunächst versagt werden.Geringfügige Grundwasserentnahmen, zum Beispiel für einen Privatgarten, sind derzeit noch ohne Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig. Die Anzeige würde ausreichen.
Zur Anzeige gehört aber auch die Vorlage der Dokumentation ( Schichtenverzeichnis, Ausbauplan, Standort des Brunnens im Lageplan ) des hergestellten Brunnens bei der Wasserbehörde.
Diese Unterlagen hat der Bohrunternehmer für den Auftraggeber zu erstellen.
Nicht DIN-gemäße Bohrverfahren oder der Einsatz einer Bohrfirma, die nicht Fachbetrieb ist ( z.B. Eigenbau ), können von hier nur zugestimmt werden, wenn die Bohrung gutachterlich betreut und dokumentiert wird und die Dokumentation hier vorgelegt wird.Mich würde mal interessieren was unsere Forumsexperten dazu sagen und davon halten.
Alles klar.
mfG Brunnenbohrer0815 -
Ja bestätigt das Sprichwort: Wer viel fragt, der bekommt eine dumme Antwort.
Ist aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich habe nur einmal angefragt und nie wieder.
Obwohl bei uns nur eine Anzeige erfolgen muss, wenn die untere Wasserbehörde sich nicht innerhalb von 14 Tagen meldet kann man loslegen. Bei mir haben die sich nie gemeldet.
Wenn beim Pfahlsetzen Wasser kommt, kann ich auch nichts dafür.
gruss
PM -
So schaut es aus.
"Ach das ist ein Brunnenbohrer, ich dachte es sein Pfahlbohrer, hab mich schon gewundert dass das Loch so tief sein muss"