Guten Morgen liebe Gemeide!
Wir planen bei uns im südlichen Niedersachsen einen Brunnen zu bohren (zur privaten Gartenbewässerung).
Ein wenig Erfahrung habe ich und ein wenig haben wir uns schon kundig gemacht.
Wir haben uns jetzt die Genehmigungsunterlagen der unteren Wasserbehörde kommen lassen.
Darin steht, das das obere Grundwasserstockwerk nicht durchbrochen werden darf.
Durch Erfahrungsautausch mit Nachbarn stellt es sich aber bei uns wie folgt dar:
Bis ca. 8 Meter haben wir hier eine Art Löss, sehr lemig und schluffig.
Dann kommt eine steinige Schicht mit Ton von ca. 10 Zentimetern.
Darunter kommt dann Sand.
Wenn man bis zu der Tonschicht bohrt dann hat man zwar Grundwasser aber dies läuft natürlich fast nicht nach. Bei einem 150er Bohrloch kann man vielleicht 20 Liter in 24 Stunden gewinnen.
In der Sandschicht hat man natürlich richtig Wasser.
Ist diese Sandschicht dann schon im zweiten Gundwasserstockwerk und man darf das nicht anzapfen?
Ich weiß und ich werde auch die untere Wasserbehörde fragen da die mir da ja wohl Auskunft geben müssten, aber es ist gerade Wochenende und vielleicht kann mir hier jemand ja schon etwas Wissen vermitteln damit ich am Montag nicht ganz dumm dastehe.
Vielen Dank!
Grüße, Tom